Straftaten und Verkehrsunfälle zu verhindern ist besser, als später Strafverfolgung mit hohem Aufwand zu betreiben und Verbrechens- oder Unfallopfer zu beklagen. Zu den finanziellen Folgen kommen unter Umständen noch massive Einschnitte in die Lebensqualität der Opfer durch körperliche und psychische Beeinträchtigungen.
Neben konsequenter Strafverfolgung setzt das Innenministerium deshalb deutliche Schwerpunkte auf die vorbeugende Kriminalitäts- und Unfallbekämpfung. 80 Prozent aller Straftaten und Verkehrsunfälle sind präventiv beeinflussbar. Häufig sind also Straftaten und insbesondere Verkehrsunfälle keine schicksalhaft zu ertragenden Ereignisse, sondern können vielfach durch sicherheitsbewusstes Verhalten oder geeignete Sicherheitstechnik vermieden werden.
Allein das Wissen um die Möglichkeiten der Prävention verhindert jedoch noch keine Straftat und noch keinen Verkehrsunfall.
Die wirkungsvolle Kriminalitäts- und Verkehrsunfallverhütung erfordert letztlich die konkrete Umsetzung dieses Wissens durch jeden Einzelnen und damit das Engagement und die aktive Beteiligung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: IM BW